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Ihr Notariat

Für alle Fälle

Vom Grundstücksrecht über Handels- und Gesellschaftsrecht bis zum Familien- und Erbrecht – wir stehen unseren Mandanten auf allen Gebieten der notariellen Tätigkeit als erfahrene Rechtsberater und Vertragsgestalter zur Verfügung

Bei besonders wichtigen Rechtsgeschäften – im wirtschaftlichen wie im privaten Bereich – schreibt das Gesetz die Mitwirkung des Notars vor. Ziel ist es hier, Streit bereits im Vorfeld zu vermeiden und Rechtssicherheit zu gewährleisten. Darüber hinaus übernimmt die notarielle Urkunde eine besondere Warnfunktion und schützt die Beteiligten bei weitreichenden Entscheidungen, z.B. dem Kauf eines Hauses, vor den Folgen übereilten Handelns.

Grundstücksrecht

  • Kaufverträge und Übergabeverträge über Grundbesitz aller Art
  • Bauträgergeschäft, Wohnungseigentum, Erbbaurecht
  • Belastung von Grundbesitz (z.B. Kreditsicherheiten, Nießbrauchs-/Wohnungsrechte)
  • Abwicklung des gesamten Urkundenvollzuges

Handels- und Gesellschaftsrecht

  • Gründung und laufende Betreuung von GmbH und AG sowie Personenhandelsgesellschaften und Genossenschaften
  • Umstrukturierung (z.B. Satzungsänderungen, Kapitalmaßnahmen, Umwandlung)
  • Anmeldungen zum Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregister

Erbrecht

  • Testamente
  • Erbverträge
  • Erbverzicht Pflichtteilsverzicht
  • Vermögensnachfolge, Erbauseinandersetzung, Erbteilsübertragung
  • Begleitende Rechtsgeschäfte (z.B. Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen)

Familienrecht

  • Eheverträge
  • Partnerschaftsverträge
  • Vereinbarungen im Scheidungsfall

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